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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83   

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https://dejure.org/1984,2869
VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83 (https://dejure.org/1984,2869)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.1984 - 4 S 2792/83 (https://dejure.org/1984,2869)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 1984 - 4 S 2792/83 (https://dejure.org/1984,2869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung, Schadensersatz - Ansprüche des kommunalen Schulträgers gegen Landesbeamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rps-schule.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftungsfragen bei der Beschädigung oder Zerstörung von Schulträgereigentum durch Lehrer und Schüler (Roland Wörz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83
    Zudem dürfte durch den Relativsatz der Kreis der ersatzberechtigten Dienstherren über die Anstellungsdienstherren hinaus im Sinne der Funktionstheorie auf andere öffentlich-rechtliche Dienstherren erweitert sein (zweifelnd BVerwG, Urteil vom 24.06.1966, BVerwGE 24, 225/231).

    Zu denken ist z. B. an einen Landrat, der als Beamter des Kreises zugleich Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde erledigt (dazu BVerwGE 24, 225), ferner vor allem an den zu einem anderen Dienstherrn abgeordneten Beamten, der zwar Beamter seines bisherigen Dienstherren bleibt, aber Aufgaben des Dienstherrn versieht, zu dem er abgeordnet ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1983 - 4 S 2600/81

    Parkmöglichkeiten für Lehrer auf dem Schulgelände - Lehrerklage gegen Schulträger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83
    Jedenfalls der Bereich der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit der Lehrer an den öffentlichen Schulen (vgl. § 38 Abs. 2 SchulG), der den Kern ihrer Pflichten ausmacht, bedeutet die Wahrnehmung ausschließlich staatlicher Aufgaben des Dienstherrn (dazu auch Urteil des Senats vom 08.02.1983 4 S 2600/81 , Die Justiz 1983, 423).

    Im übrigen bestanden ohne daß nach dem Ausgeführten dies eine entscheidende Rolle spielte auch nicht dem Beamtenverhältnis des Beklagten zum Land vergleichbare Beziehungen zwischen dem Kläger als Schulträger und dem Beklagten (auch zum Fehlen solcher Beziehungen zwischen dem kommunalen Schulträger und dem Land das erwähnte Urteil des Senats vom 08.02.1983 4 S 2600/81 ).

  • BGH, 07.05.1973 - III ZR 47/71

    Staatshaftung für Lehrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83
    Der Kläger beruft sich auf eine Ausführung in der Begründung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 07.05.1973 (NJW 1973, 1461).
  • BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83
    Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.1968 (ZBR 1968, 184; Fall eines Bürgermeisters, der als solcher Vorsitzender des Verwaltungsrats einer dienstherrenfähigen Bezirkssparkasse war) schließt der Begriff Dienstherr, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat über die Anstellungsdienstherren hinaus im Sinne der Funktionstheorie jedenfalls auch solche öffentlich-rechtlichen Dienstherren ein, deren Aufgaben ein Beamter kraft seines Hauptamts und innerhalb eines dem Beamtenverhältnis vergleichbaren Pflichten- und Treueverhältnisses wahrzunehmen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1973 - IV 1143/71
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83
    Hierzu gehört vor allem der Bereich der Lehr- und Lernmittelverwaltung (vgl. zu den Lehrmitteln auch § 48 Abs. 2 S. 3 SchulG), der vielfach vom Schulleiter einem Lehrer besonders übertragen wird (zu einer derartigen Übertragung das Urteil des Senats vom 27.11.1973 IV 1143/71 .
  • VG Köln, 29.07.2003 - 7 K 4528/00

    Voraussetzungen des Anspruchs einer Trägerin einer Schule auf Ausgleich des ihr

    Die Klage ist als Leistungsklage im Verwaltungsrechtsweg zulässig, da die Klägerin einen Anspruch aus dem öffentlich-rechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, in dem Schulträger und das beklagte Land als Anstellungskörperschaft der Lehrer und Referendare im Hinblick auf die Einrichtung und den Betrieb der öffentlichen Schulen stehen, in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz - LBG - und den Grundsätzen der Drittschadenliquidation geltend macht, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.1984 - 4 S 2792/83 - ZBR 1985, 115, 117; OLG Köln, Urteil vom 14.12.1989 - 7 U 116/89 - , DVBl. 1990, 311, 312; BVerwG, Beschluss vom 08.12.1994 - 2 B 101/94 - , ZBR 1995, 107; Simianer, Vermögensrechtliche Haftung des Beamten dem Dienstherrn ge genüber, ZBR 1993, 33, 37; Kaster, Rechtsfragen der Haftung für Verlust von Schlüsseln, NWVBl.

    Denn der Schulträger hat keinen eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Lehrer.Ein beamtenrechtlicher Anspruch scheidet aus, weil der Schulträger nicht dessen Dienstherr im Sinne der Anstellungstheorie ist, ein Amtshaftungsanspruch ist nicht gegeben, weil der Schulträger wegen des Gemeinschaftsverhältnisses im Schulbereich nicht Dritter" im Sinne des § 839 BGB ist, vgl. VGH Baden-Württemberg, ZBR 1985, 115, 117, OLG Köln, DVBl. 1990, 311, 312.

  • VG Schleswig, 18.06.2008 - 9 A 38/07

    Ansprüche des Schulträgers auf Schadensersatz aufgrund des Verlustes eines

    Der Schulträger ist auch nicht in einem funktionalen Sinne Dienstherr der Lehrkräfte, so dass die Ableitung eines Haftungsanspruchs des Schulträgers unmittelbar gegen eine Lehrkraft analog der jeweiligen beamtenrechtlichen Haftungsnorm nicht in Betracht kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. - 4 S 2792/83 vom 08.05.1984, ZBR 1985, S. 115 f.; BVerwG, Urt. 2 C 42/84 vom 13.06.1985, NVwZ 1985, S. 904 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; VG Köln a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1992 - 4 S 709/91

    Zivildienstleistender: Haftung gegenüber einer privatrechtlich organisierten

    Verletzt ein Lehrer des Landes diese Dienstpflicht, steht dem kommunalen Schulträger kein unmittelbarer Schadensersatzanspruch gegen den Lehrer zu (Senatsurteil v. 8.5.1984, ZBR 1985, 115 = Schütz ES/B II 2 Nr. 9; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 13.6.1985, ZBR 1985, 337 = DÖD 1986, 35 = Schütz ES/B II 2 Nr. 11).
  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15

    Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes einer schwerbehinderten

    Zudem hat der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 8.5.1984 - 4 S 2792/83) überzeugend dargelegt, dass der kommunale Schulträger gegenüber einem Lehrer nicht ersatzberechtigter Dienstherr ist; diese Auffassung hat das BVerwG (Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 42/84) aus revisionsrechtlichen Gründen nicht beanstandet.
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